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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11 (https://dejure.org/2012,10062)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2012 - 6 N 12.11 (https://dejure.org/2012,10062)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2012 - 6 N 12.11 (https://dejure.org/2012,10062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 52 Abs 2 S 1 BBG, § 14a Abs 1 BeamtVG
    Vorübergehende Erhöhung des Mindestruhegehaltssatzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 52 Abs 2 S 1 BBG, § 14a Abs 1 BeamtVG, § 14a Abs 4 S 1 BeamtVG, § 52 Abs 1 BeamtVG, § 48 VwVfG
    Bundesbeamter; Ruhegehalt; vorübergehend erhöhter Ruhegehaltssatz; Wiederaufgreifen nach § 48 VwVfG; ernstliche Richtigkeitszweifel; grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen; höchstrichterliche Rechtsprechung; Dienstrechtsneuordnungsgesetz; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    Es kommt daher nicht darauf an, ob diese (eine Herabsetzung des Ruhegehaltssatzes nach sich ziehende) Änderung aus den vom Bundesverwaltungsgericht im Vorlagebeschluss vom 19. August 2010 - 2 C 34.09 - genannten Gründen verfassungswidrig ist.(Rn.9).

    Dies erhellt zugleich, dass es auch insoweit auf die vom Bundesverwaltungsgericht im Vorlagebeschluss vom 19. August 2010 - 2 C 34.09 - aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden Inkrafttretens des § 14a BeamtVG vorliegend - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht entscheidungserheblich ankommt.

    Soweit sie darauf hinweist, dass das Bundesverwaltungsgericht die gesetzlich angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 14a BeamtVG für verfassungswidrig erachtet und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt hat (Beschluss vom 19. August 2010 - 2 C 34/09 -, ZTR 2011, S. 59), zeigt sie keine im vorliegenden Verfahren grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage auf, weil es aus den dargelegten Gründen auf diese Frage vorliegend nicht ankommt.

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    Die beklagte Behörde vertritt die Auffassung, die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes sei anhand des tatsächlich erdienten Ruhegehalts zu ermitteln und zwar auch dann, wenn es unterhalb des Mindestruhegehaltssatzes von 35 vom Hundert nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG liege, denn dieser Mindestruhegehaltssatz sei gleichsam gesetzlich festgelegt, aber nicht "berechnet" im Sinne des § 14a BeamtVG a.F. Das Bundesverwaltungsgericht hat demgegenüber mit Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 C 25/04 -(BVerwGE 124, 19 ff.) entschieden, dass die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 BeamtVG anhand des amtsbezogenen Mindestruhegehaltssatzes zu berechnen ist, wenn das tatsächlich erdiente Ruhegehalt darunter liegt.
  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    An dieser Rechtsprechung hat es mit Urteil vom 12. November 2009 - 2 C 29/08 - (ZBR 2010, S. 258 ff.) auch festgehalten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 - (ZBR 2008, S. 275 ff.) ausdrücklich eine andere, nämlich die auch von der Beklagten im hiesigen Verfahren vertretene Position vertreten hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    An dieser Rechtsprechung hat es mit Urteil vom 12. November 2009 - 2 C 29/08 - (ZBR 2010, S. 258 ff.) auch festgehalten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 - (ZBR 2008, S. 275 ff.) ausdrücklich eine andere, nämlich die auch von der Beklagten im hiesigen Verfahren vertretene Position vertreten hatte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für das erstrebte Rechtsmittelverfahren erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 N 45.05 -, Rn. 16 bei juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09

    Anspruch auf eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    Dass der Gesetzgeber tatsächlich selbst von einer Änderung der materiellen Rechtslage ausgeht, lässt sich daraus schließen, dass anderenfalls das rückwirkende Inkrafttreten der Vorschrift "auf den Zeitpunkt der entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung" (a.a.O.) nicht nachvollziehbar wäre (vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 - und Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 A 446/09 -, wonach der sächsische Landesgesetzgeber § 14a BeamtVG a.F. in Landesrecht überführt und damit zugleich dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen habe).
  • OVG Sachsen, 19.01.2011 - 2 A 446/09

    Versorgungsbezüge, Versorgungsbezüge, statische Verweisung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11
    Dass der Gesetzgeber tatsächlich selbst von einer Änderung der materiellen Rechtslage ausgeht, lässt sich daraus schließen, dass anderenfalls das rückwirkende Inkrafttreten der Vorschrift "auf den Zeitpunkt der entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung" (a.a.O.) nicht nachvollziehbar wäre (vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 - und Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 A 446/09 -, wonach der sächsische Landesgesetzgeber § 14a BeamtVG a.F. in Landesrecht überführt und damit zugleich dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen habe).
  • OVG Sachsen, 08.10.2013 - 2 A 273/13

    Bestimmung der anzuwendenden Fassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG

    Vielmehr gilt auch für solche Beamten, die vor dem 24. Juni 2005 in den Ruhestand getreten sind, ab diesem Tage die neue Fassung des Gesetzes (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Februar 2013 - OVG 6 B 10/11 -, juris Rn. 13; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. März 2012 - OVG 6 N 12.11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere

    Abzustellen ist für einen Antrag auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 4 Abs. 2 BeamtVG in der damals wie heute geltenden Fassung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, juris Rn. 11 und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 29.08 -, juris Rn. 9; Vorlagebeschluss vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 34.09 -, juris Rn. 17; wohl ebenso BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 -, juris Rn. 65; Urteil des Senats vom 17. November 2011 - OVG 4 B 71.09 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2012 - OVG 6 N 12.11 -, juris Rn. 8), hier den 1. November 2005.
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